Unsere Dienstleistung

Mit Leidenschaft und Kompetenz im Einsatz für Ihre Immobilie.

Die Firma Viert Immobilien mit Sitz in Kronberg im Taunus ist auf die Bewertung und den Verkauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken spezialisiert.

Zu den wesentlichen Bestandteilen unserer Dienstleistung zählen eine umfangreiche Beratung, eine qualifizierte Marktwertermittlung aber auch eine Leistungsgarantie für Verkäufer.

Eine kompetente Beratung für jung und alt kann vor allem deshalb gewährleistet werden, da wir uns im steten Austausch mit vielen Fachkräften befinden (u.a. Architekten, Statikern, Handwerkern, Anwälten, uvm.).

Unsere Verkaufserfolge sind vor allem auf unsere klare Zielsetzung, unsere rasche Arbeitsweise, aber auch auf die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Verkäufer und Käufer zurückzuführen.

In Sachen Leistung und Service messen wir uns an den Standards moderner Unternehmen. Durch klare Zielsetzung und deren konsequente Umsetzung ist Erfolg für uns kein Zufall.

Ein wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistung ist vor allem unsere Leistungsgarantie für Verkäufer. So manch ein Mitbewerber erzählt das Blaue vom Himmel, um einen Auftrag zu erhalten. Nicht dagegen bei uns: Wir können Ihnen unsere Leistung schriftlich garantieren!


Leistungsgarantie

Die wesentlichsten Merkmale unserer Dienstleistung sind:

  • In unserem Hause arbeiten ausschließlich Immobilienmakler mit fundierter immobilienspezifischer Ausbildung (IHK) und mehrjähriger Berufserfahrung.
  • Es handelt sich um eine professionelle Dienstleistung inkl. Exposé-Erstellung, Besichtigungen, Vertragsverhandlung bis zur Beurkundung vor einem Notar.

Vor Beauftragung:

  • Sie müssen nicht befürchten, dass wir mit einem Auto mit Leuchtreklame bei Ihnen vorfahren, so dass anschließend die gesamte Straße über Ihr Vorhaben informiert ist. Wir erscheinen unauffällig in einem unserer Cityflitzer – selbstverständlich ohne Werbung.
  • Sie erhalten bei uns nach einer Erstbegehung eine umfangreiche Beratung durch einen kompetenten Mitarbeiter.
  • Sie erhalten eine Checkliste mit Angabe notwendiger Objekt-Unterlagen, die für eine Marktwertermittlung, bzw. für einen sicheren Immobilienverkauf benötigt werden.
  • Wir beschaffen für Sie mittels Vollmacht die notwendigen Objekt-Unterlagen (Grundbuchauszug, Grundrisspläne, etc.).
  • Wir führen für Sie eine Marktwertermittlung inkl. Bauwertermittlung, Bodenrichtwertanalyse und einer Recherche im Internet (Marktanalyse) durch.

Nach Beauftragung:

  • Sofern Sie die Entscheidung getroffen haben, Ihre Immobilie durch uns verkaufen lassen zu wollen, schließen wir gemeinsam einen befristeten Auftrag mit einer 3-monatigen Laufzeit ab.
  • Sie erhalten einen konkreten Ansprechpartner bis zum Notartermin.
  • Wir führen nach Klärung der notwendigen Angaben eine Erstellung des richtigen Energieausweises für Sie durch.
  • Wir verschönern und/oder vergrößern für Sie die uns vorliegenden Grundrisspläne.
  • Wir erstellen hochauflösende Objekt-Fotos Ihrer Immobilie. Mittels professioneller Software werden diese anschließend nachbearbeitet.
  • Wir erstellen für Ihre Immobilie ein hochwertiges Exposé inkl. Fotos und Grundrissplänen.
  • Wir veröffentlichen nach Rücksprache mit Ihnen und Freigabe durch Sie das Exposé Ihrer Immobilie auf unserer firmeneigenen Homepage, sowie in Deutschlands führenden Immobilienportalen. Sie können selbstverständlich entscheiden, ob z.B. die Außenansicht aus Diskretionsgründen gezeigt werden darf oder nicht.
  • Wir veröffentlichen grundsätzlich nicht die Adresse Ihrer Immobilie im Internet. Auf Wunsch teilen wir diese nicht einmal per Telefon mit. Treffen mit potentiellen Käufern können im Radius von 500 Metern um Ihre Immobilie herum stattfinden – man läuft dann gemeinsam zum Objekt. Dies stellt eine weitere Qualifizierung eines Interessenten dar. Diskretion wird bei uns groß geschrieben.
  • Wir kontaktieren alle vorgemerkten, passenden Interessenten aus unserer umfangreichen Kundendatenbank, entweder per E-Mail, Post oder Telefon.
  • Wir verteilen (selbstverständlich nach Absprache) einen extra für Ihre Immobilie entworfenen Objekt-Flyer in der näheren Umgebung. Erfahrungsgemäß kommen ca. 75% der neuen Käufer aus einem Radius von unter 5 Kilometern.
  • Wir bearbeiten und terminieren für Sie alle Objektanfragen und führen mittels bewährter Fragetechniken eine Vorauswahl, bzw. Qualifizierung der Interessenten durch.
  • Wir halten selbstverständlich vor jeder Besichtigung mit Ihnen Rücksprache und klären passende Termine. Es sei denn, etwas anderes wird vereinbart und wir erhalten z.B. einen Schlüssel.
  • Sie erhalten eine wöchentliche Rückmeldung zum Verkaufsstand, nebst Objekt-Statistik der Internetportale.
  • Wir führen für Sie die Preis-, und/oder Vertragsverhandlungen mit den Kauf-Interessenten.
  • Wir lassen als Zeichen der ernsthaften Kauf-Absicht von einem Kauf-Interessenten grundsätzlich einen Reservierungsauftrag unterzeichnen. Sobald dieser bei uns eingegangen ist, werden Sie umgehend darüber informiert und die Werbung Ihrer Immobilie wird für einen Zeitraum von max. 14 Tagen komplett eingestellt. Dieser Zeitraum dient dem Käufer, seine Finanzierung final zu klären.
  • Wir lassen uns als letzten Schritt einen Finanzierungsnachweis oder einen vergleichbaren Bonitätsnachweis vom Kauf-Interessenten vorlegen. Ohne diesen wird kein Notar eingeschaltet.
  • Wir informieren einen Notar über den anstehenden Verkaufsvorgang und lassen diesem alle notwendigen Objekt-Unterlagen sowie Käufer- und Verkäuferinformationen zukommen. Dem Kauf-Interessenten ist bewusst, dass diese Kosten ab jetzt – auch ohne Beurkundung – von ihm zu tragen sind.
  • Wir erscheinen mit Ihnen gemeinsam zum Notartermin, bei dem die Immobilie beurkundet wird. Ein Käufer und ein Verkäufer wurden glücklich gemacht. Ein Erfolg für uns.

Für den professionellen Verkauf einer Immobilie sind viele Punkte zu beachten und viele Schritte notwendig. Nur so kann man sicherstellen, dass Käufer und Verkäufer am Ende zufrieden sind.

Für ein unverbindliches Beratungsgespräch stehen wir gerne zur Verfügung.

Sonderkündigungsrecht

Bei uns gehen Sie kein Risiko ein! Falls wir die vereinbarten Leistungen nicht ordnungsgemäß erledigen, können Sie den Vertrag jederzeit kostenfrei kündigen.



Marktwertermittlung

Eine der wesentlichsten Voraussetzungen für den erfolgreichen Verkauf einer Immobilie ist ein angemessener, realistischer Kaufpreis. Diesen ermittelt man mit Hilfe einer Marktwertermittlung. Je nach Art und Beschaffenheit einer Immobilie gibt es drei verschiedene Methoden, eine Marktwertermittlung durchzuführen:

  • Sachwertverfahren (i.d.R. Häuser)
  • Vergleichswertverfahren (i.d.R.  Eigentumswohnungen)
  • Ertragswertverfahren (i.d.R. Kapitalanlagen)

In dieser Marktwertermittlung mit inbegriffen sind eine Bauwertermittlung, eine Bodenrichtwertanalyse sowie die Berücksichtigung echter Verkaufsfälle mittels Internetrecherche. Auf Grundlage dieser Marktwertermittlung lässt sich zum einen ein realistischer Kaufpreis ermitteln, zum anderen zeigt die Marktwertermittlung aber auch Chancen und Risiken für den Verkauf auf.

Ein klarer Vorteil für einen Verkäufer liegt darin, mit einem realistischen Kaufpreis am Markt einen zeitnahen Verkauf seiner Immobilie erzielen zu können. Viele Mitbewerber machen den Fehler und bieten Immobilien zu teuer an – was sich dann wiederum in einem monatelangen Verkaufsvorgang widerspiegelt.

Bei uns ist es wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistung, vor einer Auftragserteilung und einem Verkauf eine qualifizierte Marktwertermittlung zu erstellen. 



Energieausweis

Die meisten Autofahrer wissen in etwa, wie viel Benzin ihr Fahrzeug im Durchschnitt verbraucht. Auf die Effizienzklasse des Kühlschranks oder der Waschmaschine achten Verbraucher spätestens beim Kauf von neuen Geräten. Zur energetischen Qualität von Wohngebäuden existieren allerdings häufig keine objektiven Angaben. Und das, obwohl ein Großteil des Energiebedarfs in Deutschland für das Heizen und die Warmwasseraufbereitung in Haushalten aufgewendet wird.

Abhilfe schafft der Energieausweis. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Gebäude, zu den für die Beheizung verwendeten Energieträgern (zum Beispiel Gas, Öl) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neue Ausweise für Wohngebäude haben darüber hinaus eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H.

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten – als Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

  • Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden, der auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt wird.
  • Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis vom individuellen Nutzungsverhalten der Nutzer abhängig.

Vom Energieausweis profitieren alle:

  • Mieter und Verbraucher können einfach ablesen, ob sie tendenziell mit „hohen" oder „niedrigen" Energiekosten rechnen müssen. Dies ist eine Entscheidungshilfe bei der Wohnungs- oder Haussuche und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit.
  • Vermieter oder Verkäufer haben mit dem Energieausweis ein zusätzliches Marketinginstrument. Mit steigenden Nebenkostenbelastungen wird in Zukunft „Energieeffizienz" zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt.
  • Für Eigentümer, die sich über die energetische Qualität ihrer Immobilie informieren wollen, stellt der Energieausweis eine wichtige Erstinformation dar. Entscheidet sich der Eigentümer für die energetische Sanierung, können dann auf Basis der Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis die nächsten Schritte im Sanierungsprozess geplant werden.
  • Wohnungsunternehmen und öffentliche Gebäudeeigentümer können ihren Bestand energetisch „durchleuchten" und erhalten so wichtige Entscheidungskriterien für die Instandsetzungs- und Modernisierungsplanung sowie den Verkauf von Objekten.
  • Und nicht zuletzt profitiert die Umwelt: Mehr Transparenz im Gebäudebereich hilft langfristig Energie zu sparen – und das eingesparte CO2 vermindert den Treibhauseffekt.

Zu den wichtigsten Änderungen der EnEV 2014 zählen:

  • Hausbesitzer müssen bis 2015 Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, gegen moderne Heizsysteme austauschen. Für viele Altanlagen gibt es Ausnahmen.
  • Verschärfung der Anforderungen an den Primärenergiebedarf von Neubauten in einer Stufe um 25%, ab dem 1. Januar 2016.
  • Verschärfung der Anforderung im Neubau an die Mindestqualität der Gebäudehülle, um durchschnittlich 20% ab dem 1. Januar 2016.
  • Keine Anhebung der Anforderungen bei der Sanierung von Gebäuden.
  • Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ausnahmeregeln betreffen eigengenutzte Wohnhäuser.
  • Verpflichtung der Bundesländer zu Stichprobenkontrollen der Energieausweise, der Einhaltung der EnEV-Neubauanforderungen und der Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen.
  • Modellgebäudeverfahren - zusätzliches vereinfachtes Nachweisverfahren für Wohngebäude(an enge Kriterien gebunden). Auch EnEV Easy genannt.
  • Die wichtigsten Änderungen zum Energieausweis sind: Neuskalierung mit Angabe von Energieeffizienzklassen im Bandtacho. Vorlagepflicht bei Vermietung und Verkauf bis hin zu Pflichtangaben zur Energieeffizienz bei Immobilienanzeigen.

Verkäufer können den Energieausweis über unser Büro beantragen!


Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Viert Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Moritz-Arndt-Str. 29, 61476 Kronberg, info@viert-immobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Viert Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Moritz-Arndt-Str. 29, 61476 Kronberg, info@viert-immobilien.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/ erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Weitere Information zum Widerrufsrecht

Wenn Sie innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist weitere Informationen und/oder einen Besichtigungstermin benötigen, müssen Sie selbst tätig werden und uns (Viert Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Moritz-Arndt-Str. 29, 61476 Kronberg, info@viert-immobilien.de) schriftlich (Brief, Email, Fax) mitteilen, dass wir mit unserer Vermittlungstätigkeit beginnen sollen und Sie auf das Recht der 14 tägige Widerrufsfrist verzichten.

Ein Formulierungsvorschlag zur Erklärung zur sofortigen Tätigkeit wäre:

„Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen (§ 357 Abs. 8 BGB).
Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere (§ 356 Abs. 4 BGB)."


Geldwäschegesetz

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Geldwäschegesetzes (GwG) sind wir als Immobilienmakler neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern verpflichtet, die Vorschriften des GwG zu beachten und uns so davor zu schützen, von Kriminellen zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden.

Der Gesetzgeber gibt uns die Identifizierungspflicht von Vertragspartner auf, und das vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag. Deshalb sind wir angehalten, die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen.